Kirchenverwaltung

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung vertritt als gewähltes Gremium rechtlich die Kirchenstiftung . Hier lenken die gewählten sechs Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets.

Wie ist die Arbeit organisiert?

Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder der Kirchenverwaltung zu den Sitzungen ein, so oft es die Aufgaben erfordern, mindestens allerdings zweimal im Jahr. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig.

Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Kirchenverwaltung?

Die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kirchenverwaltungen stellt die Kirchenstiftungsordnung für die Diözese München und Freising dar.

Kirchenverwaltung – Ein Schlüsselgremium

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Wenn ein neuer Pfarrer in der Gemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel. Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.

Dies sind zwei Beispiele von vielen, wie die Kirchenverwaltung die Institution Pfarrei nach innen als auch nach außen vertritt. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium.

Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. Die Kirchenverwaltung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Kirchenverwaltung – Kompetenzen sind gefragt

Die Aufgabenbereiche der vor Ort gewählten Kirchenverwaltungen sind sehr vielfältig. Hier können die unterschiedlichsten Personen ihre Fähigkeiten und Begabungen einbringen.

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand, Begleitung von Renovierungs- und Baumaßnahmen
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat
  • Beschluss über den Haushaltsplan

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

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